Schwarzarbeit kann teuer werden …
Der BGH hat mit Urteil vom 16.03.2017 (VII ZR 197/16) seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen (Pressemitteilung vom 16.03.2017). Der Kläger begehrt vom Beklagten Rückerstattung geleisteten Werklohns, nachdem er wegen Mängeln der Teppichverlegearbeiten den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat. Die Vorinstanz hat festgestellt, dass die […]