Verfahrenskosten einer Scheidung weiterhin als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Nach einer Gesetzesänderung im Einkommenssteuergesetz (EStG) verweigerte das Finanzamt (FA) die (steuermindernd) Anerkennung der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG). Die Klägerin machte für 2014 in ihrer Einkommensteuererklärung 2.433,65 € Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren geltend. Das FA lehnte die Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ab. Das FA begründete dies mit der ab 2013 geltenden […]