Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche vertraglichen und nichtvertraglichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Hierzu gehören insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, die besonderen Schuldverhältnisse wie der Kaufvertrag. Außerdem Mietvertrag, Darlehensvertrag, Dienstvertrag, Reisevertrag und Werkvertrag, das Bereicherungsrecht, das Sachenrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen.

Fragestellungen, z. B. des Gewährleistungsrechts, des Schadensersatzrechts und des Forderungseinzugs sind hier ebenso zu verorten wie sachenrechtliche Ansprüche z. B. auf Herausgabe oder Unterlassung.

Die meisten an mich herangetragenen rechtlichen Problemstellungen sind im Allgemeinen Zivilrecht zu finden.

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