Ein fristgerechter Widerruf eines Online-Kaufvertrages ist unabhängig von der Begründung wirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Urteil vom 16. März 2016 (VIII ZR 146/15) mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist.