Ein fristgerechter Widerruf eines Online-Kaufvertrages ist unabhängig von der Begründung wirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Urteil vom 16. März 2016 (VIII ZR 146/15) mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist.
Der Kläger, der mit der Klage die Rückerstattung des Kaufpreises verfolgt, hatte bei der Beklagten über das Internet zwei Matratzen bestellt, die im Januar 2014 ausgeliefert und vom Kläger zunächst auch bezahlt worden waren. Unter Hinweis auf ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters und eine „Tiefpreisgarantie“ des Verkäufers bat der Kläger um Erstattung des Differenzbetrags von 32,98 €, damit er von dem ihm als Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht absehe. Zu einer entsprechenden Einigung kam es nicht. Der Kläger widerrief den Kaufvertrag daraufhin fristgerecht und sandte die Matratzen zurück.
Die Beklagte ist der Auffassung, dass sich der Kläger in Hinblick auf die Begründung des Widerrufs rechtsmissbräuchlich verhalten habe, weil sein Ziel die Durchsetzung der „Tiefpreisgarantie“ gewesen sein. Deshalb sei der Widerruf unwirksam sei.
Der BGH hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zustehe, da er den Kaufvertrag wirksam widerrufen habe. Dem stehe nicht entgegen, dass es dem Kläger darum ging, einen günstigeren Preis für die Matratzen zu erzielen. Für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags genüge es allein, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wird. Deshalb sei es grundsätzlich ohne Belang, aus welchen Gründen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Ein Ausschluss dieses von keinen weiteren Voraussetzungen abhängenden Widerrufsrechts wegen eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Verbrauchers komme nur in Ausnahmefällen in Betracht, bspw. wenn ein Verbraucher die Schädigung des Verkäufers beabsichtigt oder schikanös handelt. Damit sei der vorliegende Fall jedoch nicht vergleichbar.

Call Now Button