Köln beschließt nach Blitzer-Panne „freiwilliges Ausgleichsprogramm“, das auch rechtskräftige Bescheide umfasst

Etwa 350.000 bis 450.000 Autofahrer waren auf der A3 in Köln geblitzt worden. Es wurde hinter einer Baustelle geblitzt ausgehend von einem Tempolimit von 60 km/h, obwohl eine entsprechende Beschilderung an dieser Stelle fehlte. Viele Autofahrer mussten nicht nur Bußgelder zahlen, sondern bekamen Fahrverbote und Punkte im Flensburger Zentralregister.
Der Entscheidung vom 14. Februar 2017, das Geld zurück zu erstatten, war eine Diskussion zwischen Stadt und Bezirksregierung vorausgegangen. Die Stadt hatte ursprünglich angeregt, dass betroffene Autofahrer es per „Gnadenerlass“ zurück fordern können. Das lehnte die Bezirksregierung ab. Nach langem Behörden-Hickhack einigten sich beide Behörden auf das „freiwillige Ausgleichsprogramm“ durch die Stadt.
Die Löschung eines Punkteeintrages oder die Aufhebung eines Fahrverbotes sind allerdings nicht vom Ausgleichsprogramm umfasst und laut Erläuterung der Stadt Köln dieser selbst rechtlich auch nicht möglich. Hier verweist die Stadt auf den Anwendungsbereich des § 85 OWiG (Wiederaufnahme des Verfahrens) verwiesen, die Entscheidung über eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 85 OWiG obliege der Justiz und sei mit finanziellen Risiken verbunden. Ggf. kommt auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.
Die Entscheidung zur Rückzahlung der Bußgelder war überfällig und ist zu begrüßen. Es ist allerdings mit gesundem Menschenverstand und unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten kaum hinzunehmen, dass Punkte und Fahrverbote nicht ebenfalls rückgängig gemacht werden können, schließlich hat hier ein erhebliches Behördenversagen in einer Vielzahl von Fällen teils schwerwiegende Folgen bspw. für die Berufsausübung der Betroffenen.

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