Schwarzarbeit kann teuer werden …
Der BGH hat mit Urteil vom 16.03.2017 (VII ZR 197/16) seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen (Pressemitteilung vom 16.03.2017).